Feuerwerksraketen, Heuler und Böller: Besonders unsere Vögel werden von Feuerwerken in Panik versetzt – oft mit tödlichen Folgen.
Mit Stress und Angst reagieren viele Haus- und Wildtiere auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel. Die Folgen der Silvester-Feuerwerke sind - abgesehen von Verletzungen bei Menschen, den Feinstaubemissionen und der Umweltverschmutzung - besonders für Vögel dramatisch und können bis zum Tod führen. Trotzdem sind in der Silvesternacht im Grazer Stadtgebiet wieder zahlreiche private Feuerwerke zu befürchten, obwohl sie im Ortsgebiet generell verboten sind und viele Handelsketten und auch einige Baumärkte freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern verzichten. Der Naturschutzbund tritt zum Schutz der Haus- und Wildtiere für ein landesweites Verbot von privaten Feuerwerken ein und ruft die Bevölkerung auf, sich zum Wohl der Tiere an das in Graz bereits geltende Verbot zu halten.
„Eine umfangreiche Studienlage belegt, dass insbesondere Vögel stark auf Feuerwerke reagieren. Sie fliehen in viel größere Höhen, landen für lange Zeit nicht und verlassen Rast- und Schlafgebiete, oft für mehrere Tage. Wasservögel reagieren sogar noch in zwei bis sieben Kilometern Entfernung vom Feuerwerk. Damit und allein durch den physischen Stress, wie er etwa an schlafenden Kohlmeisen nachgewiesen wurde, geht ein hoher Energieverbrauch mit sich, der vor allem im Winter lebensbedrohlich sein kann“ (Quelle: NABU Bundesverband).
Zu Jahresbeginn bekommen wir zahlreiche Meldungen zu toten Vögeln
„Plötzlich auftretende zischende und laut krachende Geräusche von Raketen, Heulern und Böllern können zu Panikreaktionen führen. Kopflose Manöver und Orientierungsverlust verursacht durch Stress führen zu Verletzungen oder Tod. Leider erhalten wir nach Silvester jedes Jahr zahlreiche Meldungen zu toten Vögeln in Gärten und auf Feldern. Das wäre nicht notwendig! Daher bitten wir in der bevorstehenden Zeit des Jahreswechsels auf Sprengkörper und Böller im Sinne des Naturschutzes zu verzichten!“ appelliert Andrea Pavlovec-Meixner, Regionalstellenleiterin Graz des Naturschutzbund.
Rechtliche Situation lässt Feuerwerke unter bestimmten Bedingungen zu
Für die Allgemeinheit ist das Abschießen von Feuerwerksraketen im Ortsgebiet österreichweit verboten. Ausnahmen von diesem generellen Verbot für die Allgemeinheit kann die/der jeweilige Bürgermeisterin mit Verordnung genehmigen, für Graz gibt es eine solche Verordnung zur Genehmigung nicht. Aber eine Bewilligung ist trotzdem möglich, wenn der Feuerwerksverantwortliche über einen Pyrotechnik-Ausweis verfügt. Die Bewilligung wird von der Landespolizeidirektion erteilt. Das Grazer Umweltamt ist dabei nicht eingebunden.
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