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Was man über Nationalratswahl am 29. September wissen muss



In der Steiermark sind bei der kommenden Nationalratswahl am Sonntag, dem 29. September 2024 insgesamt 951.113 Personen aufgerufen, einen neuen Nationalrat zu wählen.


Wahlberechtigt sind Steirerinnen und Steirer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer Gemeinde geführt werden und Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die auf Antrag in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen wurden (insgesamt 8.769 in der Steiermark).


In der Steiermark stehen elf Parteien zur Wahl:


ÖVP          Karl Nehammer - Die Volkspartei

SPÖ          Sozialdemokratische Partei Österreichs

FPÖ          Freiheitliche Partei Österreichs

GRÜNE    Die Grünen - Die Grüne Alternative

NEOS       NEOS - Die Reformkraft für dein neues Österreich

BIER         Die Bierpartei

KPÖ          Kommunistische Partei Österreichs - KPÖ Plus

GAZA       Liste GAZA - Stimmen gegen den Völkermord

LMP          Liste Madeleine Petrovic

MFG         MFG - Österreich Menschen - Freiheit - Grundrechte

KEINE      Keine von denen


Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7 und 8 Uhr und schließen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr. In der Stadt Graz werden die Wahllokale generell von 7 Uhr bis 16 Uhr geöffnet sein. Informationen zur Wahl findet man im Internet unter  www.wahlen.steiermark.at.


Wie man zu einer Wahlkarte kommt


Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung – auch nicht durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter – möglich) folgendermaßen beantragt werden:

Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2024) oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024), 12 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.

Mündlich (persönlich) bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September), 12 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Beim mündlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024 ist die Identität durch ein Dokument glaubhaft zu machen.


Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte


Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben („Quasi-Vorwahltage”). Für diesen Fall ist von der Gemeinde vor Ort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann, bereitgestellt. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben.

Stimmabgabe mittels Briefwahl:

Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe in jeder Bezirkswahlbehörde oder in jedem Wahllokal in Österreich.

Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:

Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die wahlberechtigte Person nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal in Österreich ihre oder seine Stimme abgeben.


Neu bei der Nationalratswahl 2024


Der größte Teil der Briefwahl-Wahlkarten wird, wie bei der EU-Wahl, diesmal erstmals auch bereits am Wahltag auf Gemeindeebene ausgezählt (bisher: Bezirkswahlbehörden).

Ein geringerer Anteil an Wahlkarten wird am Montag, dem 30. September, ab 9 Uhr, durch die Bezirkswahlbehörden und der verbleibende Rest am Donnerstag, dem 3. Oktober 2024 durch die Landeswahlbehörde ausgezählt.


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